CDU Gemeindeverband Erzhausen

Sanierung Kita Hainpfad

Redebeitrag CDU Fraktion - Sondersitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2019

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Gemeindevertreter/innen, sehr geehrte Gäste,
 
….. nachdem der Antrag der CDU- und SPD Fraktion zur Einberufung einer Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Themenkomplex „Sanierung KITA Hainpfad“ schon im Vorfeld zu vielen Reaktionen und Kommentaren im Erzhäuser Anzeiger, im Darmstädter Echo und den sozialen Medien geführt hat, bis hin zur heutigen Demonstration vor dem Bürgerhaus, möchte ich heute begründen warum wir uns  als CDU und SPD Fraktion zu diesem Schritt entschlossen haben.
 
In der ganzen öffentlichen Diskussion in den letzten Tagen sind einige aus unserer Sicht doch sehr wichtige Aspekte nicht erwähnt worden bzw. sind diese Ihnen möglicherweise auch gar nicht bekannt. 
 
Lassen sie mich versuchen, für den gesamten Themenkomplex etwas mehr Transparenz zu schaffen. Dann wird Ihnen bestimmt deutlich, ist für Sie besser nachvollziehbar warum wir jetzt dieses Thema noch einmal „hochgeworfen haben“.
Thema Fördergelder:
 
Das Thema Fördergelder spielt im Themenkomplex der Entscheidung für eine Sanierung KITA Hainpfad eine, wenn nicht die wesentliche Rolle. Ich möchte Ihnen nur kurz einen Abriss geben, um was es bei den „Fördergeldern“ geht und wie die Fördergelder mit dem Projekt Sanierung Kita Hainpfad verwoben sind. In der Vergangenheit wurde leider mit unterschiedlichen Zahlen jongliert. 

Daher jetzt zu den Fakten:
 
Im Jahr 2015 wurde ein Kommunalinvestitionsprogramm kurz KIP für finanzschwache Kommunen verabschiedet und ein Topf von Fördergeldern bereitgestellt. Kommunen konnten sich mit angedachten Maßnahmen bewerben. Das hat Erzhausen auch getan und Fördermittel in Höhe von EUR 760K als Rahmenförderung erhalten. Die entsprechenden Verträge wurden am 18.12.2015 unterschrieben.  Hier ist es wichtig zu unterscheiden: 

Aus dem KIP Programm erhält Erzhausen eine Förderung in Höhe von EUR 218k und additiv aus dem Bundeszuschuss eine Förderung in Höhe von 542k EUR. 
Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei dem KIP Programm bei 44k EUR und beim Bundeszuschuss bei 55k EUR. d.h. in Summe erhält die Gemeinde Erzhausen eine „Netto-Förderung“ in Höhe von EUR 661k. 
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt EUR 99k.  Bitte merken Sie sich die Zahlen: EUR 661k Fördergelder und EUR 99k Eigenanteil für Erzhausen. Das wird später noch wichtig.  
 
Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Kurz gesagt: Die Fördermittel aus dem Bundeszuschuss müssen im wesentlichen für Projekte im Zusammenhang einer „Energetische Sanierung“ verwendet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Mittel für städtebaul. Maßnahmen zu verwenden bspw. altersgerechter Umbau; Barriereabbau oder ähnliches.
 
Die Mittel aus dem KIP Programm können für deutlich mehr Maßnahmen /Projekte beantragt werden. Neubau; Anbau-, Umbau Sanierung, Modernisierung, Ausstattungsinvestitionen in Bildungsinfrastruktur, Verbesserung der Mobilität (bspw. Sanierung von Straßen und Fußwegen) oder sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen. 20% der Mittel können ohne Nachweis vergeben werden.

Welche Fristen gelten für die Fördermittel?
 
Für das KIP Programm 218k EUR müssen die Maßnahmen bis Ende 2020 abgeschlossen und abgenommen sein.
 
Für den Bundeszuschuss EUR 542k galt ursprünglich eine Frist für die Maßnahmen bis Ende Oktober 2018!! Diese Frist wurde Ende 2017 per Gesetzesänderung auf Ende Oktober 2020 verlängert. 
 
Bitte behalten Sie im Gedächtnis: Die Verlängerung der Frist erfolgte erst Ende 2017. Auch das ist nachher noch einmal wichtig. 
 
Wann glauben Sie haben wir diese Informationen aus der Verwaltung erhalten? Ende November 2018. Sie haben richtig gehört Ende 2018. Und das auch nur, weil wir beim Bürgermeister Rainer Seibold explizit angefragt haben. Wesentliche Informationen wurden uns im Entscheidungsprozess nicht zur Verfügung gestellt. 
 
Jetzt zum eigentlichen Prozess der Beantragung „Fördermittelgelder“ und der Entscheidung „Sanierung Kita Hainpfad:
 
Wie lief der Prozess ab?
 
Am 06.06.2016, zur Erinnerung, da waren wir als Gemeindevertreter gerade knapp 4 Wochen im Amt und mehr als 60% der gewählten Gemeindevertreter waren erstmalig in der Gemeindevertretung, haben wir das erste Mal von dem Thema Kita Hainpfad Sanierung mit Fördermitteln erfahren. 
 
Was wurde uns damals von der Verwaltung vorgestellt und was haben wir entschieden?
 
Vorgestellt wurde uns, dass wir in Summe EUR 761k Fördermittel erhalten und diese Fördermittel für das Projekt „Sanierung Kita Hainpfad“ optimal verwenden könnten. Bei damals geschätzten Kosten von EUR 801k für eine Sanierung würde der Eigenanteil der Gemeinde Erzhausen lediglich EUR 41k betragen. 41k für eine komplette Sanierung. Das klang super. Da war es keine Frage, das musste positiv entschieden werden. Es erfolgte also dann der Beschluss, die Sanierung Kita Hainpfad als alleinige Maßnahme für die Fördergelder anzumelden. 
 
Zur Erinnerung, Ausführungsbestimmung Fördergelder: Uns wurde vorgestellt, dass der Eigenanteil der Gemeinde bei „nur“ EUR 41k liegen soll. Tatsache war aber schon damals, dass der Eigenanteil der Gemeinde nicht 41k sondern vielmehr EUR 139k ist. (das sind mehr als 200% Unterschied!). Festzuhalten ist, dass wir bereits am 06.06.2016 auf Basis von nicht korrekten Informationen gestartet sind.  
 
Danach passierte in der Kommunikation Richtung Gemeindevertreter erst einmal nichts. (Keine Information zu Zwischenständen oder Stati aus der Verwaltung).
 
Die nächste Sitzung zu dem Themenkomplex fand dann am 27.03.2017 statt.
 
In dieser Sitzung wurde uns dann eine überarbeitete Kostenschätzung in Höhe von EUR 989k präsentiert. Nach Aussprache und Diskussion u.a. mit der Kita-Leitung wurde dann entschieden, die Kita Hainpfad zu sanieren unter der Randbedingung, dass die Sanierung im laufenden Betreib durchgeführt werden kann. Weiterhin erfolgte der Auftrag an das Architekturbüro, mit der Durchführung der notwendigen Baugenehmigungsverfahren zu beginnen. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen. Der Anteil der Gemeinde beträgt jetzt schon 227k. (450% mehr als am 06.06. kommuniziert.) Auch diese Info war am 27.03. so nicht transparent).
 
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben Ende März 2017 den Beschluss zur Sanierung gefasst. Baugenehmigungen /Ausschreibungen etc. lagen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vor. Wir hätten mit allen Maßnahmen nach damaligen Fördergeldbestimmungen bis Ende Oktober 2018 fertig sein müssen. Das hätte wohl auch unter „Best,- Best Case Rahmenbedingungen“ niemals geklappt. Hätten wir das damals gewusst, wäre die Entscheidung wohl nicht so getroffen worden. (Die Information, dass wir nur bis Ende Oktober 2018 Zeit haben wurde uns von der Verwaltung gar nicht mitgeteilt). Wir hatten jetzt absolutes Glück, dass das Gesetz Ende 2017 geändert wurde und die Frist um 2 Jahre verlängert worden ist. Das noch einmal zur Zusatzinformation. 
 
Nach dem 27.03.2017 passierte bzgl. Kommunikation Gemeindevertreter – sie ahnen es schon - wieder nichts. 
 
Am 05.02.2018 in der GV-Sitzung wurden wir dann informiert, dass die ursprünglich vorgesehene Sanierung im laufenden Betrieb nun doch nicht möglich ist. Idee war jetzt, die Kita in das ehemalige Pflegeheim auszulagern. Zieltermin 01.09.2019.  Die Kosten hierfür würden max. EUR 6.500,- betragen. Dies wurde von der GV einstimmig beschlossen.Danach, wie gehabt keine weitere Kommunikation der Gemeindevertreter bzgl. Status.
 
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich feststellen:  Das vielfach gehörte Argument, die Verzögerungen der Sanierung Kita-Hainpfad ist verursacht worden durch die vielen Diskussionen und Anträge der Gemeindevertreter ist schlicht falsch. Wir hatten seit unserem Amtsantritt im Jahr 2016 exakt 3 Sitzungen, die sich mit dem Thema Sanierung Kita Hainpfad beschäftigt haben. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Warum wir seit dem Beschluss im März 2017 keinerlei Informationen über den Status erhalten haben, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass wir erst letzte Woche Freitag mit den Ausführungen in TOP 9 der TO nach 2 Jahren !! erstmalig eine Status Info von der Verwaltung erhalten haben.  Soviel zur Historie.
 
Warum haben wir das Thema „Umwidmung Fördergelder“ jetzt noch auf die Agenda gebracht?

Am 05.11.2018 wurden wir in der GV-Sitzung vom Bürgermeister Rainer Seibold informiert, dass auf Grund eines Wasser-/Kanalschadens im AWO Pflegeheim eine umfangreiche Sanierung notwendig wird und ein Umzug der Kita ab Januar 2019 nicht möglich ist. Die Kosten für die Sanierung sind noch nicht absehbar. 
 
Das war für uns als CDU-Fraktion der Anlass zu sagen:  Stopp. Jetzt laufen wir in ein hohes Risiko, dass das Zeitfenster für den Abruf der Fördergelder viel zu knapp wird, die Kosten einer Sanierung signifikant steigen und wir am Ende des Tages auch noch ohne Fördergelder dastehen könnten. 
 
Unmittelbar daraufhin haben wir als CDU-Fraktion und parallel die SPD Fraktion unabhängig voneinander das Gespräch mit Rainer Seibold gesucht. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Verzögerungen haben wir das Thema „Umwidmung der Fördergelder“ adressiert. (Ende November 2018). Daraufhin hat Rainer Seibold bei der WI-Bank angefragt, ob eine Umwidmung grundsätzlich möglich ist. Die WI-Bank hat dies bejaht.
 
In ersten Gesprächen mit Frau Lange haben wir ebenfalls die Problematik diskutiert. Frau Lange hat hier sehr schnell reagiert und eine nochmalige Anfrage an die WI-Bank adressiert. Wir hatten mögliche Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen: Für das Programm KIP Sanierung „Brühlstraße“ und für das Förderprogramm „Bundeszuschuss“ die Sanierung Heizung/Belüftung/Sanitär Bürgerhaus. Beides Maßnahmen, die wir im Haushalt 2019/2020 ohnehin in der Planung haben. Die Antwort der WI-Bank ist, dass die Sanierung „Brühlstr.“ als Fördermaßnahme wohl kein Problem ist, während bei der Sanierung Bürgerhaus nicht alle Maßnahmen gefördert werden können. (ca. 250k der geschätzten Kosten sind nicht förderfähig). D.h. wir müssten schnellstens weitere Maßnahmen /Projekte finden, die dem Förderzweck entsprechen und bis Ende Oktober 2020 realisierbar sind.
 
Vor dem Hintergrund des bisherigen „Projektverlaufs“, teilweiser falscher oder unzureichenden Informationen, und insbesondere der zeitliche Aspekt werben wir ausdrücklich darum, unseren Antrag „Umwidmung der Fördergelder“ zu unterstützen. Ansonsten befürchten wir, dass wir Ende 2020 mit leeren Händen dastehen und die Kosten für eine Sanierung, wenn wir Sie letztendlich doch durchführen sollten, in voller Höhe die Gemeinde Erzhausen tragen muss. Wir reden jetzt nach den letzten Angaben aus der Verwaltung (Siehe TOP 9) von Kosten in Höhe von fast 1,5 Mio. EUR. 1,5 Mio. EUR. Zur Erinnerung gestartet sind wir bei 800k EUR Kosten.  
 
Unseren Antrag haben wir leicht modifiziert und stellen folgenden Antrag zur Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 22.03.2019 mögliche alternative Projekte / Maßnahmen gemäß Förderbedingungen KIP und Bundeszuschuss zu benennen. (u.a. wurden im Vorfeld als geeignete Maßnahmen „Sanierung Brühlstr.“ und das Projekt „Optimierung der Sanitär-, Heizung- und Lüftungsanlagen des Bürgerhauses“ identifiziert). Die Maßnahmen werden der Gemeindevertretung vorgestellt. Mit Beschluss der Gemeindevertretung werden dann die entsprechenden Änderungsanträge an die WI-Bank eingereicht.   

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.