CDU Gemeindeverband Erzhausen

CDU Fraktion - Stellungnahme zum Beschluss der Gemeindevertretung zum weiteren Umgang mit den befristet abgeschlossenen Pachtverträgen im Baugebiet Hainpfad

Nachdem in der Gemeindevertretersitzung am 17.12.2020 mehrheitlich beschlossen wurde, die befristet abgeschlossenen Pachtverträge im Baugebiet Hainpfad nicht mehr zu verlängern bzw. fristgerecht zu kündigen, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern in Erzhausen noch einmal unsere Entscheidung erläutern. Insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Wochen von Teilen der betroffenen Anwohner verbreiteten Behauptungen und Unterstellungen, die aus unserer Sicht bei einer objektiven Betrachtung des Sachverhalts völlig unangemessen sind und auch nicht unkommentiert bleiben sollten. 
Wir können zwar verstehen, dass die Anwohner über die getroffene Entscheidung nicht gerade glücklich sind. Aber leider werden bei der Bewertung einer Entscheidung unangenehme Fakten gerne umgedeutet oder ausgeblendet.

Daher wollen wir gerne noch einmal den Sachverhalt beleuchten, warum wir als Gemeindevertretung überhaupt in diese Entscheidungssituation gekommen sind.

Hintergrund:

Um welche Flächen geht es: Insgesamt weist der Bebauungsplan eine Ausgleichsfläche von ca. 7.000qm aus, die an 33 Grundstücke angrenzen. Die verpachteten Flächen bewegen sich von 60qm bis 119qm im Gebiet Bensensee und von 180qm bis 440qm im Gebiet Leimenäcker.

Pachtverträge: Im Jahr 2009 gab es eine Anfrage eines Eigentümers aus dem Baugebiet Hainpfad, ob die gemeindliche Ausgleichsfläche zum vorhandenen Gartenanteil mitgenutzt werden kann. Daraufhin wurden alle Eigentümer von Seiten der Verwaltung angefragt, ob ein Interesse an einer Mitnutzung besteht. Am 15.03.2011 hat der damalige Gemeindevorstand beschlossen, dass mit den interessierten Grundstückseigentümern ein Pflege- und Nutzungsvertrag abgeschlossen werden kann. Auf Basis eines von Herrn Mönch zur Verfügung gestellten Pachtvertragsentwurfs der Stadt Langen wurde dann mit den Interessenten ein unentgeltlicher Pachtvertrag abgeschlossen. Laufzeit 31.12.2020.

In einem Schreiben des Gemeindevorstands vom 10.04.2012 an die „Pächter“ gab es aus gegebenem Anlass eine Klarstellung zur Umsetzung des Pflege- und Nutzungsvertrags. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Bebauungsplans für gärtnerische Gestaltung der Ausgleichsflächen zwingend einzuhalten sind. Die Pächter wurden aufgefordert, den satzungsgemäßen Zustand nach dem betreffenden Bebauungsplan wiederherzustellen. (Auszug B.-Plan:…“auf den Flächen sind extensiv zu pflegende Obstwiesen anzulegen“).

Diese Klarstellung wurde dann 2013 in alle „neu“ geschlossenen Pachtverträge aufgenommen. Laufzeit des Vertrags 31.12.2020. Kündigungsfrist 3 Monate.

Am 23.12.2014 gab es dann von Seiten des Gemeindevorstands eine Anzeige von Verstößen gegen den Bebauungsplan Baugebiet Am Hainpfad an die untere Naturschutzbehörde.

Im Jahr 2014 (05.03.2014) gab es vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen mit der Verpachtung der Ausgleichsflächen im Baugebiet  Am Hainpfad einen Beschluss des Gemeindevorstands, dass die Gemeinde zukünftig keine Verträge zur Anpachtung von Teilflächen aus Ausgleichflächen mehr abschließen wird.

Im Frühjahr 2017 wurde der Sachverhalt weiterer Umgang mit den Pachtverträgen sowohl im Bau- sowie im Haupt- und Finanzausschuss und in der Gemeindevertretung (22.05.2017) diskutiert und Prüfaufträge an die Verwaltung gegeben. Am 18.01.2020 Anfrage der CDU-Fraktion an die Bürgermeisterin bzgl. Status der Aufträge aus dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.05.2017. (Alle Informationen sind öffentlich im Sitzungsdienst verfügbar) 

Position der CDU-Fraktion:

Das Thema "Pachtverträge Ausgleichsflächen im Baugebiet" am Hainpfad beschäftigt die Politik mehr oder weniger seit Abschluß der Verträge in 2011 bzw. 2013. Die Diskussion ging/geht dabei immer um die Umsetzung und Ausgestaltung der Pachtverträge.

Die ursprüngliche Motivation der Gemeinde, mit Abschluss der Pachtverträge eine Pflege der Flächen zu gewährleisten wurde von sehr vielen "Pächtern"
sehr weit ausgelegt. Faktisch erfolgte eine vollständige Integration der Flächen in die Grundstücke der Anwohner. Für einen Außenstehenden ist nicht mehr erkennbar, welche Flächen ursprünglich Ausgleichsflächen gewesen sind. (Einzelne Anwohner/Pächter haben sich an die Vorgaben gehalten). Bei objektiver Betrachtung handelt es sich um eine "unentgeltliche" Erweiterung der Grundstücke. Wir reden hier von keinen kleinen Flächen. Leider wurde von den Anwohnern in ihren diversen öffentlichen Stellungnahmen dieser Sachverhalt nie erwähnt. Stattdessen werden wir als Mitglieder der Gemeindevertretung, die jetzt beschlossen haben, die Pachtverträge nicht zu verlängern, teilweise persönlich angegangen.

Das "Problem"  wurde nicht durch uns als Gemeindevertreter verursacht, sondern durch die bewusste Missachtung der Vorgaben des Pachtvertrages bzw. Bebauungsplans durch die Anwohner.

Jetzt haben wir erstmalig die Gelegenheit, diesen Zustand zu verändern. Dem Beschlussvorschlag in der Gemeindevertretung vom 02.11., die  Pachtverträge nicht mehr zu verlängern und stattdessen die Flächen wieder, wir urspünglich vorgesehen, als Ausgleichsflächen zu nutzen, haben wir als CDU-Fraktion zugestimmt. Alternativ wurde als Option ein möglicher Verkauf der Flächen an die Anwohner in Aussicht gestellt, wenn bis zum 03.12. mehrere Punkte geklärt worden sind. 

Wir waren uns in der Gemeindevertretung mehrheitlich einig, dass wir nur eine Lösung akzeptieren können, die von allen Anwohnern mitgetragen wird. (Kein Flicken-Teppich). Letztlich ist zum 03.12. kein tragfähiges Konzept präsentiert worden. In der Gemeindevertretersitzung vom 17.12. wurde dann der Beschluss vom 02.11. mehrheitlich mit den Stimmen der CDU bestätigt. Die Umsetzung des Beschlusses bzw. die weitere Vorgehensweise soll im nächsten Jahr im Bauausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden. Wir als CDU-Fraktion werden diesen Prozess konstruktiv begleiten.